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Die Vereidigung eines Beamten – und wie?

Letztes Jahr durfte ich zum ersten Mal bei der Vereidigung eines Stadtsekretäranwärters dabei sein. Ich konnte mir darunter nicht allzu viel vorstellen. Deshalb war es spannend für mich, dies einmal selbst mitzuerleben.

Der Eid

Bei einer Vereidigung leistet eine Person einen Eid. Vereidigt werden zum Bespiel Angehörige bei der Polizei und beim Militär, Inhaber politischer Ämter und in meinem Fall ein Stadtsekretäranwärter. Die Eidesformel ist nicht überall gleich, bei uns lautet sie so:

„Ich schwöre, meine Kraft dem Volk und dem Land Sachsen-Anhalt zu widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zu wahren und zu verteidigen, Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.”

Die Person, die vereidigt wird, muss dies laut und deutlich mit erhobener rechter Hand sagen. Wo du diesen Eid findest? Im Landesbeamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt – § 52 Abs. 1 LBG LSA. Der Eid kann auch noch mit der religiösen Bekräftigung „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Das muss man aber nicht, wenn man nicht religiös ist oder dies nicht möchte.

Die Ernennungsurkunde

Anschließend bekommt der Vereidigte eine Ernennungsurkunde, die nach Erhalt unterzeichnet werden muss. Dort steht zum Beispiel darauf, dass die Stadt Halle (Saale) der Dienstherr ist, die persönlichen Daten der Person, die Art des Beamtenverhältnisses und die Amtsbezeichnung – in dem Fall, bei dem ich dabei war, wurde ein Stadtsekretäranwärter zum Beamten auf Widerruf ernannt. Bei einem Beamten auf Widerruf kann das Beamtenverhältnis jederzeit durch den Dienstherren, wie es schon sagt,  widerrufen werden oder es endet mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung. Dann folgt anschließend das Beamtenverhältnis auf Probe.

Auf dem unteren Bild seht ihr Alina Nitzschke, die 2017 zur Stadtsekretäranwärterin und damit zur Beamtin auf Widerruf ernannt wurde. In der Hand hält sie eine Schmuckmappe mit ihrer Ernennungsurkunde drin.